Finanziert werden die Kurse durch Kursgelder der Lehrbetriebe sowie Beiträge der öffentlichen Hand und der Berufsverbände. Der lernenden Person dürfen durch den Besuch des überbetrieblichen Kurses keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Kursgelder und allfällige Nebenkosten dürfen nicht auf die lernende Person oder deren gesetzliche Vertretung abgewälzt werden. Die Rechnungsstellung an den Lehrbetrieb erfolgt durch die Kurskommission und wird mit dem Kursaufgebot verschickt.